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Deutsches Kaiserreich Silbermünze 5 Mark Mecklenburg Schwerin zur Jahrhundertfeier des Großherzogtums 1915.
Die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz nahmen nach Artikel 35 der Schlussakte des Wiener Kongresses 1815 den Titel eines Großherzogs ein. Die Herzogtümer Schwerin und Strelitz waren bis zum Ende des Deutschen Kaiserreichs Teilherrschaften unter der Regentschaft des mecklenburgischen Fürstenhauses. Die besondere Form des Reichsadlers revers wurde offiziell im Reichsschatzamt als Kriegsadler bezeichnet. Mit der Umsetzung des Schlieffenplans hatte im August des Vorjahres der Erste Weltkrieg begonnen.