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Silbermünze aus dem Deutschen Kaiserreich 2 Mark Friedrich Großherzog von Baden 1904.
Friedrich I. galt als Anhänger der konstitutionellen Monarchie. Im Jahr 1904 führte er für die zweite Kammer des Badischen Landtags das geheime und die direkte Wahlrecht ein. Das auf 73 Abgeordnete vergrößerte Landesparlament konnte von nun an vom wahlberechtigeten Volk direkt für vier Jahre gewählt werden.
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