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10 Reichspfennig der Weimarer Republik. Wegen der geänderten Verhältnisse nach der großen Inflation 1923 wurde das alte Münzgesetz von 1909 am 30. August 1924 durch ein neues ersetzt. Fortan galt als gesetzliches Zahlungsmittel die Reichsmark, in Stückelungen von 1 bis 50 Reichspfennig, sowie Silbermünzen zu 1 bis 5 Reichsmark. Die auf Rentenpfennig lautenden Münzen wurden ebenfalls gesetzlich als Zahlungsmttel legitimiert und verblieben größtenteils im Umlauf.
Hinweis: Beispielfoto, die Lieferung erfolgt nach Verfügbarkeit nach meiner Wahl. Für besondere Typen und Erhaltungen fragen Sie bitte gesondert an (siehe ? Frage stellen).
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