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Deutsches Kaiserreich Silbermünze 3 Mark zur Jahrhundertfeier des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin 1915
Die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz nahmen nach Artikel 35 der Schlussakte des Wiener Kongresses 1815 den Titel eines Großherzogs ein. Die Herzogtümer Schwerin und Strelitz waren bis zum Ende des Deutschen Kaiserreichs Teilherrschaften unter der Regentschaft des mecklenburgischen Fürstenhauses.