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Nach der großen Inflation 1923 gelang es mit der Errichtung der Deutschen Rentenbank Mitte Oktober die Währung in der Weimarer Republik zu stabilisieren. Schuldverschreibungen der Wirtschaft und Banken bildeten den Grundstock für die Ausgabe der Rentenbankscheine und -münzen. Diese stellten kein gesetzliches Zahlungsmittel dar, eine Annahmepflicht für Privatpersonen bestand nicht. Die 50 Rentenpfennig wurden bereits in der Weimarer Republik zahlreich gefälscht. Deshalb begann man bereits 1928 mit dem Einzug großer Stückzahlen.
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